Wenn man zu einem Bewerbungsgespräch für einen neuen Job geht, sollte man auch konkrete Vorstellungen haben, was man verdienen möchte. Da in dem Zusammenhang immer über das machbare Brutto verhandelt wird, kommt man nicht umhin, sich vorher ein wenig mit der Umrechnung Bruttogehalt/Nettogehalt zu beschäftigen.
Um vom Bruttolohn auf den Nettlohn zu kommen, müssen verschiedene Positionen abgezogen werden. Dabei handelt es sich um die Beiträge zur Sozialversicherung, die wiederum die Beiträge für die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung umfassen. Diese Positionen werden nach einem gesetzlich vorgegebenen Schlüssel zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer verteilt.
Bei der Bruttogehalt/Nettogehalt Umrechnung müssen auch die Steuern berücksichtigt werden. Neben der Steuerklasse spielen auch zusätzlich Faktoren wie ein Kinderfreibetrag oder ein Freibetrag für die Pflege von Angehörigen mit anerkannter Schwerbehinderung eine Rolle. Sind die Freibeträge bereits verbindlich eingetragen, können sie direkt bei der Lohnberechnung beachtet werden. Auch muss mit eingerechnet werden, ob der jeweilige Arbeitnehmer Kirchensteuer zahlen muss oder nicht.
Dann muss bei der Umrechnung Bruttolohn/Nettolohn beachtet werden, ob es sich um reinen Lohn oder Aufwandsentschädigungen handelt. Hier ergeben sich Unterschiede sowohl bei der steuerlichen Behandlung als auch bei der Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung. Das gilt auch dann, wenn zum Beispiel ein Teil des Lohns in Form von vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber ausgezahlt wird.
Wer sich in Vorbereitung eines Bewerbungsgesprächs eine überschlägliche Berechnung Bruttogehalt/Nettogehalt machen lassen möchte, der findet im Internet kostenlose Brutto-Nett-Rechner. Die Fragen, die dort gestellt werden, sind notwendig, um all die genannten Faktoren bei der Umrechnung mit berücksichtigen zu können.

