Als Steuerklasse werden umgangssprachlich die einzelnen Einstufungen bei der Lohnsteuer bezeichnet. Die Steuerklasse bestimmt darüber, welche Steuerfreibeträge gleich bei der Lohnabrechnung mit berücksichtigt werden können. Dafür werden so genannte Lohnsteuertabellen verwendet, in denen diese Freibeträge bereits eingearbeitet sind. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es derzeit sechs verschiedene Steuerklassen.
In der Steuerklasse I finden sich ledige Menschen oder solche, die sich lediglich für die Eintragung einer Lebenspartnerschaft entschieden haben. Geschiedene und getrennt lebende Steuerpflichtige werden ebenfalls der Steuerklasse I zugeordnet. Verwitwete Menschen bleiben ein Jahr nach dem Ableben in ihrer alten Steuerklasse, bevor sie in die Lohnsteuerklasse I wechseln müssen.
In der Steuerklasse II werden die Steuerpflichtigen erfasst, die ein Kind allein erziehen. Um in diese besonders günstige Steuerklasse zu kommen, muss ein Anspruch auf den Freibetrag für allein erziehende Eltern nachgewiesen werden.
In der Steuerklasse III finden sich Verheiratete, deren Ehepartner die Lohnsteuerklasse V gewählt hat. Alternativ wäre hier auch die Kombination IV und IV möglich. Was die günstigere Wahl ist, hängt immer davon ab, wie sich das Einkommen der Partner verteilt. Finden sich dort große Unterschiede, ist es sinnvoller, den Partner mit dem besseren Einkommen in die Steuerklasse III und den mit dem niedrigeren Einkommen in die V zu nehmen, weil dann bessere Sofortabzüge erzielt werden können. Daraus ergibt sich schon, dass die Steuerklassen III bis V für verheiratete Steuerzahler gelten.
Während bei der Steuerklasse I bis V ein Abzug des Grundfreibetrags, der Kinderfreibeträge und anderer Steuerfreibeträge automatisch erfolgt, ist das bei der Steuerklasse VI nicht der Fall. Hier kommt lediglich der Altersentlastungsbetrag zum Ansatz. Der typische Fall für die Lohnsteuerklasse VI ist die Zweitbeschäftigung.

