Die gesetzliche Grundlage für die betriebliche Altersvorsorge ist das Betriebsrentengesetz, wo sich gleich im ersten Paragrafen eine verbindliche Definition findet. Sie umfasst Leistungen, die vom Arbeitgeber freiwillig gezahlt werden und über die der Arbeitnehmer eine Rente im Alter oder im Falle einer Invalidität bekommen kann. Auch Todesfallleistungen können in die betriebliche Altersvorsorge mit eingebunden werden.

Traditionell ist die betriebliche Altersvorsorge für alle abhängig Beschäftigten eines Unternehmens möglich. Dazu gehören logischerweise auch die jungen Menschen, die im Unternehmen eine Ausbildung absolvieren. Hinzu kommen die Gesellschafter einer GmbH, wenn sie von ihren Anteilen her keine beherrschende Stellung haben. Auch die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft können über die betriebliche Altersvorsorge abgesichert werden.

Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es verschiedene Wege. Traditionell wird dafür die Pensionskasse gewählt, bei der es allerdings eine Limitierung der möglichen Einzahlungen gibt. Bei den Unterstützungskassen fehlt der formale Rechtsanspruch auf die Leistungen. Deshalb greift die betriebliche Altersvorsorge immer öfter zur Direktversicherung, bei der ein auf den konkreten Arbeitnehmer zugeschnittener Vertrag bei einer Versicherungsgesellschaft der eigenen Wahl angeschlossen wird. Das kann auch in Form von Zuschüssen des Arbeitgebers zu einer bereits bestehenden privaten Rentenversicherung geschehen.

Hinzu kommen Pensionsfonds und Direktzusagen, die die Form der Rücklagenbildung bezeichnen. Bei den Pensionsfonds werden für den zu begünstigenden Arbeitnehmer Fondsanteile gekauft. Bei der Direktzusage bildet das Unternehmer selbst Rücklagen für die später fälligen Zahlungen. Sie werden über Beiträge zum Pensionssicherungsverein besichert. Dazu besteht eine gesetzliche Pflicht. Welche Form betriebliche Altersvorsorge für wen in Frage kommt, ist vom Einzelfall anhängig, da hier auch steuerrechtliche Faktoren mit