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		<title>Steuerliche Absatzbarkeit von Versicherungen</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 07:54:40 +0000</pubDate>
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<p>Viele Kosten für Versicherungen können steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu zählen die Altersvorsorge und alle Formen einer Vorsorge. Vorsorgeaufwendungen sind Krankheit, Unfall, Haftung gegenüber Dritten, generelle Lebensrisiken.</p>
<p><strong>Infos über die Risikolebensversicherung und andere Formen der Versicherungen</strong></p>
<p>Genauer detailliert sind steuerlich absetzbar die gesetzliche Rentenversicherung, eine Unfallversicherung, Krankenversicherung, Krankenversicherung- und Pflegeversicherung, als auch die Beiträge zur eigenen Altersvorsorge. Es gibt eine finanzielle Obergrenze, die absetzbar ist. Seit dem Jahre 2012 liegt die beim Arbeitnehmer bei 1.900 Euro und beim Selbständigen bei 2.800 Euro. Sachversicherungen wie die Wohn- und Gebäudeversicherung, die Rechtsschutzversicherung, Kfz-Versicherung und die Hausratversicherung, sind normalerweise nicht absetzbar. Dabei muss bei diesen Versicherungen differenziert werden. Die Rechtsschutzversicherung fällt eigentlich nicht unter die Sonderausgaben. Hat sie aber einen Arbeits-Rechtsschutz als Inhalt, kann dieser Teil der Versicherung abgesetzt werden als Werbungskosten. Das gleiche ist gültig bei der Unfallversicherung. Sichert sie Dienstreisen mit ab, kann sie unter Werbungskosten aufgeführt werden. Eine Lebensversicherung zählt zu den Vorsorgeaufwendungen. Eine kapitalbildende Lebensversicherung, die vor dem 1.1.2005 abgewickelt wurde, gilt als Vorsorge, nach dem 1.1.2005 wird sie als Geldanlage gerechnet und zählt nicht mehr zu den Vorsorgeaufwendungen.</p>
<p><strong>Eine Todesfallversicherung beim Hauskauf ist mehr als sinnvoll und steuerlich absetzbar</strong></p>
<p>Als sogenannte Faustregel sollte dienen, dass Versicherungen die absetzbar sind, der eigenen Absicherung dienen müssen. Die Absetzbarkeit von Versicherungen wird meist in seiner Höchstgrenze durch die Beiträge der Krankenversicherung erreicht. Das bedeutet, die anderen Kosten für Versicherungen haben keine steuerlichen Vorteile mehr. Sind Versicherungen abgeschlossen worden, die das berufliche Risiko decken, diese können unter den Werbungskosten eingetragen werden. Wobei hier die Prämienanteile gerechnet werden. Bei einer Unfallversicherung können die Kosten hälftig unter Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Eine <a href="https://www.hannoversche.de/" title="Risikolebensversicherung" target="_blank">Risikolebensversicherung</a> kann man als reiner Todesfallversicherung bezeichnen. Ihre Hinterbliebenen werden mit dieser Art Versicherung vor finanziellen Einbußen nach Ihrem Tod abgesichert. Besonders attraktiv ist diese Versicherung für junge Familien mit Kindern. Wurde ein Haus oder eine Eigentumswohnung gekauft, so dient diese Lebensversicherung auch als Restschuldversicherung, für das in Anspruch genommene Darlehen.</p>
<p>Versicherungen sind Garanten für eine abgesicherte Zukunft oder für eventuell entstehende Schäden an Dritten oder selbst. Speziell die Risikolebensversicherung stellt eine Form der Absicherung dar, die ein Allein- oder Hauptverdiener, gerade bei einem Hausbau abschließen sollte. Die Summe kann den Bedürfnissen angepasst werden. Diese Art der Lebensversicherung ist von der Steuer absetzbar. </p>

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