Grundsätzlich handelt es sich bei der Rentenversicherung um eine so genannte Erlebensversicherung. Dabei erfolgt je nach Träger eine Umlagenfinanzierung oder eine Rücklagenfinanzierung. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung kommt die Umlagenfinanzierung zum Einsatz, wobei aber Rücklagen zumindest für die anfallenden Zahlungen für einen bestimmten Zeitraum gebildet werden. Schrumpfen diese Rücklagen, muss die gesetzliche Rentenversicherung Erhöhungen der Beiträge vornehmen. Sie basiert auf dem so genannten „Generationenvertrag“. Anders arbeitet die private Rentenversicherung. Hier werden Rücklagen gebildet, die einem konkreten Versicherten zugeordnet werden können.

Auch die Leistungen der privaten und gesetzlichen Rentenversicherung unterscheiden sich. Die GRV arbeitet mit so genannten Entgeltpunkten, die durch die Zahlung von Beiträgen erworben werden können. Hinzu kommen beitragsfreie Zurechnungszeiten, die beispielsweise durch die Erziehung von Kindern und bisher auch durch die Ableistung von Wehrdienst und zivilem Ersatzdienst erworben werden konnten. Den Entgeltpunkten wird ein bestimmter Wert zugeordnet. Die Anzahl der Entgeltpunkte entscheidet später über die Höhe, die man bei den Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten kann. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden abhängig vom Einkommen erhoben, wobei eine Beitragsbemessungsgrenze zu beachten ist.

Bei der privaten Rentenversicherung werden die Beiträge vertraglich vereinbart. Die Höhe der zu erwartenden Rentenzahlung ist ebenfalls abhängig von den individuellen vertraglichen Regelungen. Dabei kommt es auch darauf an, in welcher Form die aus den Beiträgen der Versicherten gebildeten Rücklagen angelegt werden. Deshalb enthält ein Vertrag zur privaten Rentenversicherung einen garantierten Rentenbetrag und eine hypothetische Hochrechnung. Nur auf den garantierten Rentenbetrag besteht auf Seiten des Versicherten ein Rechtsanspruch. Sowohl die Bezüge aus einer privaten als auch die Einnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen der Pflicht zur Versteuerung.