In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung. Sie beginnt mit dem Tag der Geburt und endet mit dem Tag des Todes. Vorrang hat dabei immer die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nur wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird, kann man in eine private Krankenversicherung wechseln. Auch Selbstständige und Beamte haben die Wahl zwischen der GKV und der PKV.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge nach dem erzielten Einkommen berechnet. Bei Selbstständigen wird bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV ein fiktives Einkommen von rund 1.900 Euro zugrunde gelegt. Einzelne Gruppen von Selbstständigen haben die Möglichkeit, sich in der GKV pflichtig versichern zu lassen. Dazu gehören die freischaffenden Künstler, die dazu einen Antrag bei der Künstlersozialkasse stellen müssen, die ein Bestandteil der Unfallkasse des Bundes ist.
Die Leistungen werden bei der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse und dem Basistarif der PKV nach einem allgemein gültigen Leistungskatalog erbracht. Bei der privaten Krankenversicherung werden die zu erbringenden Leistungen in den individuellen Verträgen geregelt. Das gilt auch für die optionalen Tarife, mit denen der Basisvertrag der PKV und die Hauptversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ergänzt werden können.
Ein Vorteil der pflichtigen oder freiwilligen Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht darin, dass hier Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mit in die so genannte Familienversicherung aufgenommen werden können. Bei der privaten Krankenversicherung müssen zusätzliche kostenpflichtige Verträge abgeschlossen werden. Auch beim Bezug von Rente kommt man in den meisten Fällen mit der GK besser weg. Das sollte man bedenken, wenn man beim Vorliegen der Kriterien für einen Wegfall der gesetzlichen Versicherungspflicht in eine private Krankenversicherung wechseln möchte.

